Energieausweis

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Energieausweis

Der Energieausweis für Ihr Haus

Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes und enthält individuelle Modernisierungsempfehlungen. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Energieausweis vorzulegen.

Energieausweis bei Besichtigungen

Spätestens beim Besichtigungstermin müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis den Interessenten vorlegen. Auch wenn diese nicht danach fragen. Wird im Anschluss ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, muss dem Mieter oder Käufer der Ausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?

Die Wahl zwischen dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis richtet sich nach dem Gebäudetyp und dem energetischen Zustand des Gebäudes. Bedarfsausweispflicht gilt bei Neubauten, und nicht modernisierten Häusern, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen. Bei allen anderen Gebäuden besteht Wahlfreiheit der Ausweise. Folgende Vor- und Nachteile sind dabei zu berücksichtigen.

Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie

Für einen Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert? Um diese Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung. Grundlage für die Berechnungen sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, die bei einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird. Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt. Der Sachverständige gibt mit dem Energiebedarfsausweis somit nicht nur einen Ist-Zustand an, sondern zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Energie- und damit Kosteneinsparung für die konkrete Immobilie bestehen.

Der Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Bei Nichtwohngebäuden kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Meist werden hierzu die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.

Bußgelder und Kontrollen

Verkäufer und Vermieter sowie Immobilienmakler, die sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben halten, können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Bundesländer führen zudem stichprobenartige Kontrollen durch und prüfen dabei Energieausweise auf ihre Korrektheit.

Erfahren Sie mehr über Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder auf der Website zur Energiesparverordnung EnEv.